Bremen. VBN und ZVBN sicherten bei der Gründung im Jahr 1997 zu, dass der Fahrgastbeirat (FGB) frühzeitig über wesentliche kundenrelevante Planungen und Maßnahmen im Verbundraum informiert werde und Gelegenheit zur Stellungnahme habe.
„Vermutlich wurde damit die Hoffnung verknüpft, dass der Fahrgastbeirat quasi stellvertretend für die Fahrgäste bei der Gestaltung des ÖPNV mitwirkt, die Akzeptanz einzelner Maßnahmen fördert und damit die Kundenzufriedenheit und Attraktivität des ÖPNV steigern würde“, so Sprecher Ingo Ostermann.
„Diese Hoffnung lässt sich nur bedingt mit Leben erfüllen, denn wir müssen ständig Informationen zu kundenrelevanten Planungen und Maßnahmen einfordern“, kritisiert Sprecher Gregor Voßhal.
„Als ehrenamtlich agierendes Gremium wünschen wir uns eine bessere Information und Einbindung. Die derzeit praktizierte Informationspolitik vom ZVBN passt nicht zu den im eigenen Leitbild postulierten Zielen für die Zusammenarbeit mit dem ZVBN“, moniert Sprecherin Gertlinde Schönewald.
Neben der derzeit aktuellen Fortschreibung des Nahverkehrsplans zur Verbesserung des bestehenden und zukünftig geplanten Nahverkehrsangebots für den Zeitraum 2018 bis 2022 setzt sich der FGB für einen kundenorientierten, leistungsgerechten, zukunftsfähigen und bezahlbaren ÖPNV ein.
Aktuell arbeiten wir dafür u.a. an folgenden Projekten:
Wir zeigen Problembereiche und Schwachstellen des ÖPNV im Verbundraum auf und bringen Kundenwünsche, Anregungen und Kritik ein. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit dem ZVBN und VBN, ein nachhaltiges, zukunftsorientiertes Nahverkehrsangebot im Verbundraum sicherzustellen und mit Leben zu erfüllen.
Bereits im unterzeichneten Rahmenvertrag zwischen VBN und ZVBN wurde die Einrichtung eines gemeinsam getragenen Fahrgastbeirates vereinbart. Dieser konstituierte sich am 20. August 1997 in Bremen.
Als Aufgabe wurde „die beratende Mitwirkung der Fahrgäste an der Gestaltung des ÖPNV sowie zur Beteiligung der Verbände, die nach §6 Abs.4 Satz 3 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes bei der Aufstellung des Nahverkehrsplanes zu beteiligen sind“ definiert.
VBN und ZVBN sicherten seinerzeit zu, dass der Fahrgastbeirat frühzeitig über wesentliche kundenrelevante Planungen und Maßnahmen im Verbundraum informiert werde und Gelegenheit zur Stellungnahme habe.